Bundeswettbewerb
   "Frauen- und familienfreundlichster Betrieb"
    

Der erstmals 1999 durchgeführte Bundeswettbewerb "Frauen- und familienfreundlichster Betrieb" versteht sich als Anreiz, um Unternehmen, die eigeninitiativ frauen- und familienfreundliche Maßnahmen ergreifen, durch eine staatliche Auszeichnung zu unterstützen und ihr Engagement zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Förderung der Chancengleichheit öffentlichkeitswirksam anzuerkennen.
 

   Basis:

Der Bundeswettbewerb basiert auf den Wettbewerben der Bundesländer, in denen bereits seit einigen Jahren die frauen- und familienfreundlichsten Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes ermittelt werden. Aus den Gewinnern dieser Wettbewerbe werden von einer Expertenjury unter Vorsitz des/der jeweiligen BundesministerIn die Bundessieger ermittelt.

Alle Unternehmen müssen vor dem Bundeswettbewerb am Wettbewerb ihres Bundeslandes teilnehmen.
 

   Ziele:

  • Freiwilligkeit statt Gesetzeszwang:
    Unternehmen sollen im eigenen Interesse und mit großem unternehmerischen Spielraum Frauen- und familienfreundliche Maßnahmen setzen.
  • Leistungspotenzial optimal nutzen:
    Unternehmen entdecken zunehmend Frauen und Eltern als Mitarbeiterinnen, deren Potenzial durch diverse Maßnahmen optimal genutzt werden kann.
  • Frauen- und Familienfreundlichkeit vor den Vorhang: Bundeswettbewerb stellt familienfreundliche Unternehmen ins Rampenlicht und motiviert andere.
  • Viele kleine Maßnahmen haben großen Effekt
  • Transparente Bewertung:
    Der Bundeswettbewerb basiert auf einem klaren und transparenten Kriterienkatalog, nach dem eine Fachjury objektiv beurteilt.

   Bewertungskriterien:


  • Kriterium 1: Anteil von Frauen in Führungspositionen (Anteil von Frauen im                        Topmanagement)
  • Kriterium 2: Frauen-Weiterbildungsquote im Unternehmen (Finanzierung,                        Weiterbildung während  der Arbeitszeit, Weiterbildung für                        Teilzeitbeschäftigte)
  • Kriterium 3: Flexibilität der Arbeitszeit (Gleitzeit, individuelle                        Arbeitszeitregelungen)
  • Kriterium 4: Anteil der Teilzeitjobs (Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit und                        umgekehrt, Teilzeit im  Management)
  • Kriterium 5: Flexibilität des Arbeitsortes (Anteil von Tele-Working-Jobs)
  • Kriterium 6: Quote der Wiedereinsteigerinnen im Unternehmen,                        Vorbereitung durch Einschulung und                        Weiterbildungsmaßnahmen
  • Kriterium 7: Vorbereitung des Wiedereinstiegs durch das Unternehmen                        (Kontakt zum Unternehmen, Vorbereitung durch Einschulung                        und Weiterbildungsmaßnahmen)
  • Kriterium 8: Maßnahmen des Unternehmens im Bereich Kinderbetreuung                        (Betriebskindergarten,  Kinderbetreuung durch das                        Unternehmen / Poollösung, erweiterte Pflegefreistellung)
  • Kriterium 9: Materielle Zusatzleistungen des Unternehmens für Familien                        (Fringe-Benefits für  MitarbeiterInnen mit Familie
  • Kriterium 10: Unternehmensinterne Anlaufstelle für Frauen- Familienfragen                          (Ansprechperson)
  • Kriterium 11: Frauen und Familien in Unternehmensphilosophie und                          Personalpolitik
                             (Gleichbehandlung in Bezug auf Entlohnung, Frauen und                          Familien als Thema der Unternehmensphilosophie)

   Die Kontaktadresse:

Soziale Sicherheit + Generationen
Abt.IV/4
Mag. Doris Palz
Franz Josefs-Kai 51
A-1010 Wien

Tel:    0043/1/711-00
FAX: 0043/1/711-00

Quelle: Aus der Informationsbroschüre "Bundeswettbewerb" des              Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.

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