Der erstmals 1999 durchgeführte Bundeswettbewerb "Frauen-
und familienfreundlichster Betrieb" versteht sich als Anreiz, um
Unternehmen, die eigeninitiativ frauen- und familienfreundliche Maßnahmen
ergreifen, durch eine staatliche Auszeichnung zu unterstützen und
ihr Engagement zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
zur Förderung der Chancengleichheit öffentlichkeitswirksam
anzuerkennen.
|
Basis:
|
Der Bundeswettbewerb basiert auf den Wettbewerben der Bundesländer,
in denen bereits seit einigen Jahren die frauen- und familienfreundlichsten
Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes ermittelt werden. Aus den
Gewinnern dieser Wettbewerbe werden von einer Expertenjury unter Vorsitz
des/der jeweiligen BundesministerIn die Bundessieger ermittelt.
Alle Unternehmen müssen vor dem Bundeswettbewerb am Wettbewerb
ihres Bundeslandes teilnehmen.
|
Ziele:
|
- Freiwilligkeit statt Gesetzeszwang:
Unternehmen sollen im eigenen Interesse und mit großem unternehmerischen
Spielraum Frauen- und familienfreundliche Maßnahmen setzen.
- Leistungspotenzial optimal nutzen:
Unternehmen entdecken zunehmend Frauen und Eltern als Mitarbeiterinnen,
deren Potenzial durch diverse Maßnahmen optimal genutzt werden
kann.
- Frauen- und Familienfreundlichkeit vor den Vorhang: Bundeswettbewerb
stellt familienfreundliche Unternehmen ins Rampenlicht und motiviert
andere.
- Viele kleine Maßnahmen haben großen Effekt
- Transparente Bewertung:
Der Bundeswettbewerb basiert auf einem klaren und transparenten
Kriterienkatalog, nach dem eine Fachjury objektiv beurteilt.
|
Bewertungskriterien:
|
- Kriterium 1: Anteil von Frauen in Führungspositionen
(Anteil von Frauen im Topmanagement)
- Kriterium 2: Frauen-Weiterbildungsquote im Unternehmen (Finanzierung,
Weiterbildung
während der Arbeitszeit, Weiterbildung für Teilzeitbeschäftigte)
- Kriterium 3: Flexibilität der Arbeitszeit (Gleitzeit,
individuelle Arbeitszeitregelungen)
- Kriterium 4: Anteil der Teilzeitjobs (Wechsel von Vollzeit
auf Teilzeit und umgekehrt,
Teilzeit im Management)
- Kriterium 5: Flexibilität des Arbeitsortes (Anteil von
Tele-Working-Jobs)
- Kriterium 6: Quote der Wiedereinsteigerinnen im Unternehmen,
Vorbereitung
durch Einschulung und Weiterbildungsmaßnahmen
- Kriterium 7: Vorbereitung des Wiedereinstiegs durch das Unternehmen
(Kontakt
zum Unternehmen, Vorbereitung durch Einschulung und Weiterbildungsmaßnahmen)
- Kriterium 8: Maßnahmen des Unternehmens im Bereich
Kinderbetreuung (Betriebskindergarten, Kinderbetreuung
durch das Unternehmen
/ Poollösung, erweiterte Pflegefreistellung)
- Kriterium 9: Materielle Zusatzleistungen des Unternehmens
für Familien (Fringe-Benefits
für MitarbeiterInnen mit Familie
- Kriterium 10: Unternehmensinterne Anlaufstelle für Frauen-
Familienfragen (Ansprechperson)
- Kriterium 11: Frauen und Familien in Unternehmensphilosophie
und Personalpolitik
(Gleichbehandlung in Bezug auf Entlohnung, Frauen und Familien
als Thema der Unternehmensphilosophie)
|
Die Kontaktadresse:
|
Soziale Sicherheit + Generationen
Abt.IV/4
Mag. Doris Palz
Franz Josefs-Kai 51
A-1010 Wien
Tel: 0043/1/711-00
FAX: 0043/1/711-00
|
Quelle: Aus der Informationsbroschüre "Bundeswettbewerb"
des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen.
|

|
|